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...nicht versichert

Was ist nicht versichert?                                                                                                   Versicherungssummen

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht alles versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:

 

- Schäden, die Sie selbst erleiden;

- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);

- Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder die Gegenstand eines besonderen

 

Verwahrungsvertrages sind;

- Allmählichkeitsschäden (können zusätzlich versichert werden; siehe weiter unten);

- Erfüllungsansprüche (Wandlung usw.);

- Schäden durch Nichteinhaltung von Fristen, Terminen usw.;

- Schäden an fremden Sachen, die durch eine gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur)

 

entstanden sind (sog. Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sind ggf. versicherbar; siehe unten);

- Strafen und Bußgelder;

- Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugs herbeigeführt werden (dafür gibt es die

Kfz-Haftpflicht-Versicherung);

- Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen.

Die Versicherungssummen


Wie wir schon anfangs erwähnten, haften Sie nach dem Gesetz unbegrenzt. Sie sollten daher die höchstmögliche Deckungssumme wählen. An dieser Stelle zu sparen, ist sicherlich der falsche Weg.

Heutzutage übliche Deckungssummen  betragen 3 Millionen € für Personen- und Sachschäden. Für manche Branchen bieten die Versicherer höhere, für andere dagegen nur geringere Deckungssummen an.


Was geschieht, wenn sich im Betrieb etwas verändert?


Informieren Sie uns bitte sehr genau über das Tätigkeitsfeld Ihres Betriebes und halten Sie uns unbedingt auf dem Laufenden, wenn Sie andere Tätigkeitsbereiche aufnehmen, da diese nur bedingt sofort mitversichert sind.

Dagegen müssen Sie uns nicht gleich melden, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden. Diese Meldung kann am Anfang des nächsten Versicherungsjahres rückwirkend erfolgen. Im Regelfall übersendet Ihnen der Haftpflichtversicherer jährlich einen entsprechenden Fragebogen, den Sie binnen Monatsfrist zurücksenden müssen.Auslandsschäden

Der Ver­sicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich nur auf die Bundesre­publik Deutschland. Mitversichert ist aber der in­direkte Export, das heißt, wenn Waren ohne Wissen des Herstellers oder ohne des­sen Mitwirkung in das Ausland exportiert werden.

Liefern Sie Waren oder produzieren Sie direkt für das Ausland? Ihr Versicherungs­schutz muss entsprechend erwei­tert werden
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