fairkonzept

FINDE:

nicht versichert

   Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht alle Schäden am Gebäude ab

Nachfolgend ein Auszug der Ausschlüsse, wobei zu beachten ist, daß die Versicherer nachfolgend ausgeschlossene Gefahren teilweise individuell in ihren Versicherungsschutz mit einbeziehen können

   

  • Schäden, die dadurch entstehen, daß Sachen bewußt und ihrem Zweck nach dem Feuer oder der Wärme ausgesetzt werden (z.B. ausgeglühter Heizkessel, defekter Schornstein)

  • Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht werden

  • Schäden durch Niederschläge, durch Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, witterungsbedingten Rückstau, Plansch- oder Reinigungswasser und Schäden durch Hausschwamm In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut und Lawinen sowie Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen.


  • Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie

  • Schäden, die vom Ihnen grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursacht werden.
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