fairkonzept

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Wartezeiten

    Wie lange ist die Wartezeit bis zum Versicherungsschutz?

Normalerweise ist eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Der Versicherer bietet folglich nur für die Fälle Versicherungsschutz, die nach dem Ablauf von 3 Monaten seit Versicherungsbeginn eintreten.

 

Stichtag für den Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Tag, an dem sich die Rechtslage verändert hat. Sollte in einem konkreten Fall bereits ein Schriftwechsel geführt worden sein, hat sich mit Beginn des Schriftwechsels die Rechtslage verändert. Ihre Rechtsschutzversicherung muß somit mindestens 3 Monate vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sein, damit für diesen Vorfall Versicherungsschutz besteht.

 

Keine Wartezeit gilt u. a. für den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz und den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

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