fairkonzept

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Besonderheiten

    Welche Besonderheiten gibt es zu beachten?

Da die Deckungsfrage im Schadenfall schnell zu Unstimmigkeiten zwischen dem Versicherer und Ihnen führen kann, ist in den Bedingungen der Streitfall geregelt. Allerdings ist auch diese Regelung von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Es sind hier drei Formen zu nennen:

 

Schiedsgutachten: Verfahren, welches anläuft, wenn im Rechtsschutzfall die Übernahme der Kosten beantragt wird, der Versicherer aber nicht davon überzeugt ist, dass der geplante Rechtsstreit zum Erfolg führen kann. In einem solchen Fall lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab. Es kommt zum Schiedsgutachten. Einem unabhängigen Gutachter wird der Fall vorgetragen – dieser schätzt die Erfolgsaussicht. Glaubt dieser an den Erfolg, übernimmt der Versicherer die Prozeßkosten – andernfalls werden die Kosten nicht übernommen und der Versicherte zahlt i.d.R. 50% der Schiedsgutachterkosten.

 

Stichentscheid: Früher üblich (heute noch bei wenigen Anbietern möglich) – konnte der eigene Anwalt mit einem sogenannten Stichentscheid verbindlich festlegen, dass der Versicherer das Prozessrisiko (also die Kosten) zu übernehmen hat. Aus unserer Sicht ein Vorteil – der allerdings eine höhere Prämie zur Folge hat.

Es gibt noch die Mischform, dass zuerst ein Stichentscheid und erst wenn gar keine Einigung möglich ist, das Schiedgutachten durchgeführt wird. Hier übernimmt der Versicherer im Falle eines Schiedgutachtenverfahrens auch sämt­liche anfallenden Kosten.

 

Ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung sinnvoll?

Die meisten Versicherer ermöglichen, die Rechtsschutzversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Da die Rabatte teilweise beachtlich sind, sollten Sie diese Vertragsform in Erwägung ziehen.

 

Bis zu welcher Höhe leisten die Versicherer im Schadenfall?

Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung beträt im Regelfall ca. 1.000.000 €. Es gibt allerdings bereits Anbieter mit unbegrenzter Deckungssumme auf dem Markt.

Strafkautionen sind als zinsloses Darlehen gedeckt.

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