fairkonzept

FINDE:

Kombinationen

   Separate Berufsunfähigkeitsversicherung oder
Kombination mit einer Lebens-/privaten Rentenversicherung?

Grundsätzlich bieten Versicherer vier Varianten an, zu denen die Berufsunfähigkeit versichert werden kann:

 

a) als Separate (oder auch „Solo“-) Berufsunfähigkeitsversicherung

 

b) in Kombination mit einer Risikolebensversicherung

 

c) in Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenverscherung

 

d) in Kombination mit einer Fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung

 

Bei den Varianten unter c) und d) spricht man auch von Kombinationslösungen. Hier wird neben der Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit Kapital angespart.

 

Falsch ist die Vermutung, eine Kombinationsvariante sei günstiger als eine der Risikovarianten, da man im Falle von a) und b) ja nichts vom eingezahlten Beitrag zurückbekomme (falls man nicht berufsunfähig wird) – im Fall von c) und d) erhält man ja in jedem Fall am Ende eine Kapitalzahlung.

 

Richtig ist, daß bei der Kombinationsvariante für den Schutz der Berufsunfähigkeit ein Teilbetrag verwandt wird und der Rest in die Kapitalbildung fließt (Merke: man bekommt nichts umsonst !).

Am besten verdeutlicht man sich die „Investition“ für den Fall der Berufsunfähigkeit am Beispiel der Solo-BU, indem man seine Einzahlungen addiert und der Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit die man dann vom Versicherer erhält gegenüberstellt.

 

 

Beispiel: (stark vereinfacht !): Eine 30jährige Frau schließt eine BU-Versicherung mit Laufzeit bis Alter 60 und einer monatlichen BU-Rente in Höhe von € 1.000 ab. Monatliche Prämie hierfür: € 45.
Gesamteinzahlungen = (12 x 90 x 30) € 16.200,-
Würde die Frau nach 15 Jahren berufsunfähig so müßte der Versicherer (12 x 2.000 x 15 Jahre) = € 180.000 an die Versicherte auszahlen.
Demnach benötigt der Versicherer für den Beispielfall ca. 10 Personen, die nicht berufsunfähig werden(
Alle Zahlen oben ohne Diskontierung, ohne Zinseffekte und ohne Berücksichtigung von Dynamiken auf der Beitragsseite und im Leistungsfall
)


Kombinationslösung (d.h. in Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung – auch fondsgebunden)

 

Vorteil der Kombinationslösung: Im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten Sie nicht nur die Berufsunfähigkeitsrente sondern werden „beitragsfrei“ gestellt, d.h. die Gesellschaft übernimmt die Beitragszahlung für die Lebens-/Rentenversicherung; somit ist die Anschlußfinanzierung /-versorgung sichergestellt, da das Kapital dann z.B. ab Alter 60/65 zu Verfügung steht.

 

 

Zu beachten ist in diesem Fall: Sofern Sie eine Kombinationslösung wie oben wählen und finanziell (kurz- oder längerfristig) nicht mehr die Beiträge aufbringen möchten oder können (dies kann aus rein ökonomischen Gründen der Fall sein, aber auch aus Gründen, daß Sie die monatlichen Beiträge alternativ zu Investitionen -privat oder geschäftlich - benötigen) ruht oder erlischt der BU-Schutz (in einigen Fällen sind auch Umstellungen denkbar, allerdings nicht bei allen Anbietern) !

 

Vorteil eines Splitting bzw. des separaten Abschlusses der Berufsunfähigkeit: Sie können sich für den jeweiligen Bereich den günstigsten Anbieter aussuchen („Rosinen-Picken“) und sind insofern flexibel, daß Sie die Beitragszahlung (aus welchen Gründen auch immer, z.B. finanzieller Engpaß, Immobilienerwerb etc.) für die Berufsunfähigkeit jederzeit fortführen können.

Eine Reduktion des Beitrages in der Kombination kann zu einer Reduktion der Berufsunfähigkeitsrente führen !

Ob nun eine Kombination mit einer Lebens-, privaten Renten- oder Risikolebensversicherung gewählt werden sollte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir in einem persönlichen Gespräch erörtern sollten.

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