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Betriebsunter-brechung

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Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung)


Ein Sachschaden, der beispielsweise durch ein Feuer entsteht, kann im Vergleich zum Folgeschaden relativ gering ausfallen. Daher haben die Versicherer die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) geschaffen. Diese Versicherungssparte wird sowohl für die Feuerversicherung als auch für die Einbruchdiebstahl-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung angeboten.

In welchen Fällen leistet die BU-Versicherung? Wird beispielsweise durch einen Feuerschaden der Betriebsablauf unterbrochen oder gestört, kommt die Feuerversicherung für den dadurch bedingten Einnahmeausfall und die weiterhin anfallenden festen Kosten des Betriebes nicht auf. An dieser Stelle greift die BU-Versicherung mit folgenden Leistungen ein:

-     Entschädigung des entgangenen Betriebsgewinns, welchen Sie infolge des Versicherungsfalls während der Unterbrechungszeit nicht erwirtschaften.

-     Entschädigung für fortlaufende Kosten bis zur Wiederherstellung des normalen Betriebsablaufes - höchstens jedoch für ein Jahr.

Sollte Ihr Betrieb also beispielsweise wegen eines Brandes stillstehen, ersetzt Ihnen der Versicherer neben dem für diese Zeit entgangenen Gewinn u.a. auch die Gehälter und die Miete.

Tip: Prüfen Sie überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme Ihres Sachversicherungsvertrages (Feuerversicherung u.a.) übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und wenig Waren, dagegen aber mit hohen Umsätzen, kann das schnell geschehen. Damit keine Unterversicherung eintritt, ist in diesen Fällen eine sogenannte “Mittlere BU-” bzw. eine “Groß-BU-Versicherung” abzuschließen.

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Feuer-BU-Versicherung handelt es sich ohne Zweifel um eine “Muss-Versicherung”. Ob Sie die BU-Versicherung auch für die anderen Gefahren abschließen sollen, hängt von der Art des Betriebes ab. Prüfen Sie mit uns die Versicherungsnotwendigkeit jeweils im Einzelnen.

 

Woran müssen Sie außerdem noch denken?

 

Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, daß für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 500 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben.

Nennen Sie uns bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z. B. Kellerräume.

Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.

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