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Elektronikversicherung

Elektronikversicherung

   Die Elektronikversicherung

Immer mehr elektronische Geräte halten Einzug in die Betriebe. Dort sind sie Gefahren ausgesetzt, die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind. Denken Sie nur an Überspannungsschäden oder Schäden durch Kurzschluss. Die Versicherer haben daher mit der Elektronikversicherung ein Spezialprodukt geschaffen, um diesen speziellen Versicherungsbedarf abzudecken.

 

Wann ist der Abschluss einer Elektronikversicherung sinnvoll?


Die Elektronikversicherung bietet im Gegensatz zur Geschäftsversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz  und - so eigenartig das auch klingt - manchmal sogar für weniger Geld.

Elektronikversicherungen können in allen Bereichen der Wirtschaft abgeschlossen werden. Vorwiegend bietet sich diese Versicherung bei EDV-Anlagen an. Versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte.


Der Umfang des Versicherungsschutzes


Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere durch:

-     Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter (einschl. Vandalismus, auch ohne dass der/die Täter eingebrochen sind);

-     Kurzschluss, Überspannung, Induktion;

-     Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (auch Glimmen, Sengen, Verrußen, Verschmoren);

-     Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen (aller Art);

-     Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage;

-     höhere Gewalt (auch Erdrutsch), Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Die Elektronikversicherung beinhaltet folglich einen Versicherungsschutz, der den im Rahmen einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gebotenen Versicherungsschutz  weit übertrifft.

Einige Schadenbeispiele:

-     Die EDV-Anlage (oder ein anderes Gerät) wurde auf einem Regal, das mit Dübeln an der Wand befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines schönen Tages fällt alles in die Tiefe.

-     Das versicherte Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruch­merkmale zu erkennen. Jemand hatte vergessen, das Sicherheitsschloss zu betätigen, und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist über die Einbruchdiebstahl-Versicherung der Geschäftsversicherung kein Versicherungsschutz gegeben, dagegen aber über die Elektronikversicherung, die einfachen Diebstahl mitversichert.

-     Jemand stolpert über ein Kabel und reißt ein Gerät vom Schreibtisch.

 

Die Konzeption des Versicherungsvertrages

 

Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung. Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) und zwar ohne Abzüge. Bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung. In diesem Zusammenhang sollten Sie unbedingt die nachfolgenden Tips zur Ermittlung der Versicherungssumme beachten!

Sie haben zwei Möglichkeiten, die elektronischen Geräte zu versichern:

Bei der Einzelversicherung werden alle Geräte in einer Liste erfaßt. Dies hat den Vorteil, dass der Überblick nicht verloren geht. Nachteilig ist, daß neue Geräte immer sofort nach dem Kauf nachgemeldet werden müssen (bei größeren Verträgen ist der Einschluß einer entsprechenden Vorsorgeklausel möglich).

 

Über eine Pauschalversicherung werden alle im Betrieb versicherten Geräte in Gruppen erfasst. Diese Variante hat den Vorteil, daß „vergessene“ Geräte innerhalb eines vereinbarten Prozentsatzes über eine Vorsorgeklausel mit eingeschlossen sind. Nachteilig kann sein, dass man sich in trügerischer Sicherheit wähnt und größere Anschaffungen, die eigentlich gemeldet werden müssen, nicht nachmeldet und somit unterversichert ist.

 

Wie berechnen Sie die Versicherungssumme?

 


Dem Versicherer ist in der Regel der Preis zu nennen, zu dem das versicherte Gerät gekauft wurde (stellen Sie am besten dem Versicherer eine Rechnungskopie zur Verfügung).

Aber Achtung: Falls ein Gerät zu einem Sonderpreis erworben wurde, dürfen Sie diesen nicht ansetzen. Es ist vielmehr der normale Listenpreis zugrunde zu legen, da ansonsten eine Unterversicherung angerechnet wird. Dem Listenpreis sind die Kosten für die Fracht und die Montage hinzuzurechnen.

Wird eine Selbstbeteiligung im Schadenfall angerechnet?

Im Regelfall - ja. Aber fragen Sie uns, da es Ausnahmen gibt. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch. Bei mobil eingesetzten Geräten ist immer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?


Ausgeschlossen von der Versicherung sind lediglich Schäden durch:

-     Abnutzung;

-     betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe;

-     Kriegsereignisse, innere Unruhen;

-     Erdbeben, Kernenergie;

-     Vorsatz des Versicherungsnehmers (Vorsatz Dritter ist dagegen versichert).


Hinweise und empfehlenswerte Klauseln:


Beweglich eingesetzte Sachen

Falls die - normalerweise stationären - Geräte an unterschiedlichen Orten eingesetzt werden, muss der Versicherer informiert werden.

Mobil eingesetzte Geräte

Notebooks oder Laptops sind gesondert zu deklarieren, da hierfür ein höherer Beitrag erhoben wird. Bei Diebstahl ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 25 % zu tragen.

Wartungsklausel

In der Regel leisten die Versicherer keinen Ersatz für die über einen Wartungsvertrag erhältlichen Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde.

 

Datenträger

 

Über die Elektronikversicherung ist nur der reine Hardwareschaden am Gerät versichert. Was ist aber, wenn die Hardware beschädigt oder gestohlen wird und auf die gespeicherten Daten nicht mehr zugegriffen werden kann? Außerdem beinhaltet der Deckungsumfang der Elektronikversicherung nicht die Kostenerstattung für das Wiederaufspielen der Programme auf den neuen bzw. reparierten Rechner. Hierfür bieten die Versicherer eine sogenannte Datenträgerversicherung an, die wir - auch wenn regelmäßige Backups durchgeführt werden - nur wärmstens empfehlen können.

Mehrkostenversicherung

Wenn nach einem versicherten Schadenfall auf eine externe Anlage ausgewichen oder eine Anlage angemietet werden muß (was teilweise erhebliche Kosten verursacht), können diese Kosten über eine sogenannte "Mehrkostenversicherung" abgedeckt werden.

 

Ein wichtiger Tip zum Schadenfall!

 

Grundsätzlich muss der Versicherer nach einem Schadenfall unverzüglich informiert werden. Wenn nun aber nicht bekannt war, dass es sich um einen Versicherungsschaden handelte und der Reparaturbetrieb die Reparatur bereits vorgenommen hat, akzeptieren die Versicherer dies in der Regel.

Wichtig: Die beschädigten Geräte bzw. Geräteteile müssen aber unbedingt bis zur endgültigen Regulierung aufbewahrt werden, damit die Möglichkeit der Nachprüfung besteht.

 

Die Beitrags- und Summenanpassung

 

Die Versicherer passen jedes Jahr die Versicherungssummen und auch die Beiträge mit den sogenannten Summenanpassungs- bzw. Prämienanpassungsklauseln an.

Diese Regelung ist auf den ersten Blick unlogisch, da insbesondere EDV-Anlagen immer billiger werden. Die Versicherer begründen die Anpassungen aber mit der Tatsache, dass normalerweise kein Totalschaden vorliegt (also ein Gerät wiederbeschafft werden muss), sondern es sich bei der Schadenbehebung meistens um Reparaturkosten handelt - und Reparaturpreise steigen nun einmal.

 

Es gibt aber einen Ausweg: Die neuen Elektronikversicherungsbedingungen (ABE) sagen aus, dass der Versicherungsnehmer im Laufe der Vertragslaufzeit den Versicherungswert den jeweils gültigen Verhältnissen anpassen kann. Wenn also der Preis einer Anlage rapide sinkt, kann der Versicherungsvertrag entsprechend angepaßt werden.

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Ge­wissen zusammengestellt. Trotzdem kann für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies betrifft insbesondere gesetzliche Bestimmungen.

 

 

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