fairkonzept
Die
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Firmeninhaber und Freiberufler haben allgemein ein großes Interesse an einem ausreichenden Rechtsschutz. Fraglich ist, ob die Versicherungswirtschaft diesen Bedarf abdecken kann.
In erster Linie denken Selbständige, wenn es um den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung geht, an einen ausreichenden Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten. Nur bieten die Versicherer gerade für diesen Bereich - von Ausnahmefällen abgesehen - keinen Rechtsschutz mehr an. Bis Anfang der 80er Jahre versicherten einige Anbieter noch den sogenannten Vertragsrechtsschutz für Betriebe. Wegen der äußerst schlechten Schadenquoten begrenzten sie dieses Angebot mittlerweile auf einige wenige Berufsgruppen, wie z.B. Ärzte und landwirtschaftliche Betriebe.
Falls Sie nicht unter die ausgesuchten Berufsgruppen fallen, stellt sich für Sie nun natürlich die berechtigte Frage, ob der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung eigentlich noch sinnvoll ist. Lassen Sie uns Ihnen nachstehend den Versicherungsumfang der heutigen Firmen-Rechtsschutzversicherung aufzeigen, damit Sie eine Entscheidung treffen können.
Wer ist versichert?
Der
Versicherungsschutz gilt zunächst für die Gewerbetreibenden und freiberuflich
Tätigen in der dem Versicherer mitgeteilten Eigenschaft. Aber auch die
Arbeitnehmer sind im Rahmen ihrer für den Betrieb ausgeübten Tätigkeit
mitversichert.
In
welchen Fällen tritt die Rechtsschutzversicherung ein?
Der
Aufbau des Versicherungsschutzes ist für viele verwirrend, da die
Versicherungsverträge modular zusammengestellt werden. Beachten Sie daher
bitte, daß nicht alle nachstehend genannten Gefahren obligatorisch
mitversichert sind. Wir unterbreiten Ihnen bei Bedarf gern ein auf Sie zugeschnittenes
Angebot.
Folgende Leistungsarten werden
regelmäßig angeboten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Der
Schadenersatz-Rechtsschutz umfaßt die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
aufgrund gesetzlicher (nicht
vertraglicher) Haftpflichtbestimmungen wegen
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gegen einen Schädiger.
Beispiel:
Im Haus bricht durch ein Verschulden eines anderen Mieters ein Feuer aus, durch das auch Ihre Betriebseinrichtung beschädigt wird. Sie machen gegen den Verursacher Schadenersatzansprüche geltend.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Falls durch Ihr Verschulden ein Feuer ausbricht und jemand anderes an Sie herantritt, betrifft dieses nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern hierfür ist Ihre Haftpflichtversicherung zuständig, die bei unberechtigten oder zu hohen Ansprüchen ggf. auf eigene Kosten einen Prozeß führt.
Die Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung tritt also nur dann ein, wenn Sie einen Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verklagen wollen.
Straf-Rechtsschutz
Im
Rahmen der Straf-Rechtsschutzversicherung
übernimmt der Versicherer Ihre Verteidigungskosten, wenn gegen Sie ein
behördliches oder gerichtliches Verfahren wegen fahrlässiger Verletzung einer
Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Standesrechts eingeleitet
wird.
Beispiel:
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung
Arbeits-Rechtsschutz
Beim
Arbeits-Rechtsschutz trägt der Versicherer die Kosten, die dem Arbeitgeber
durch gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen mit seinen
Arbeitnehmern entstehen. Der Rechtsschutz der Arbeitnehmer ist in diesem
Zusammenhang natürlich nicht mitversichert. Diese können sich aber über eine
Familienrechtsschutzversicherung selbst absichern.
Beispiel:
Wegen Unregelmäßigkeiten mußte einem Mitarbeiter gekündigt werden. Obwohl im Arbeitsgerichtsprozess die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt wird, sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen (hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung bei Arbeitsprozessen).
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Beim
Sozialgerichts-Rechtsschutz übernimmt der Versicherer die Kosten, die durch
Streitigkeiten vor den Sozialgerichten entstehen. Die Arbeitnehmer sind
mitversichert. Es sind nur die Kosten für das Gerichtsverfahren versichert,
also nicht das Vorverfahren, wie z. B. das Antrags- oder Widerspruchsverfahren.
Beispiel:
Die Berufsgenossenschaft weigert sich, nach einem Arbeitsunfall eine Rente zu zahlen, die Sie unter Hinzuziehung von ärztlichen Gutachten nun einklagen möchten.
Verkehrs-Rechtsschutz
Im
Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes sind Sie in der Regel als Eigentümer und Halter
auf allen auf Sie zugelassenen Motorfahrzeugen zu Lande versichert. Nur manche
Versicherer wünschen eine Einzelaufstellung der zu versichernden Fahrzeuge. Der
Versicherungsschutz gilt in gleicher Weise für alle berechtigten Fahrer.
Beispiel:
Ihr Fahrer wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Unfallgegner bestreitet seine Schuld. Sie wollen nun mit Hilfe Ihres Rechtsanwaltes Ihren Fahrzeugschaden bei seiner Versicherung geltend machen.
Miet-Rechtsschutz
Der
Versicherer übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
u.a. aus Miet- und Pachtverträgen.
Beispiel:
Ein Nachbar behauptet, Ihr Gewerbebetrieb
verursache unzumutbare Geräusch-
belästigungen. Die Frage, inwieweit die Belästigungen zulässig sind, läßt sich
nur
gerichtlich klären.
Welche Versicherungssummen bieten die Versicherer an?
Die Rechtsschutzversicherung tritt im Regelfall für Kosten bis zu 150.000 € ein. Viele Versicherer bieten bereits Deckungssummen von 250.000 € und mehr an. Es gibt allerdings auch Anbieter, die bereits eine unbegrenzte Deckungssumme anbieten.
Welche Kosten werden erstattet?
Bei einem Rechtsstreit fallen nicht nur Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an. Auch die Nebenkosten können erheblich sein. Aber sehen Sie nachstehend selbst, welche Kosten die Versicherer übernehmen (Auszüge):
ð Rechtsanwaltskosten (auch die eines Korrespondenzanwaltes unter bestimmten Voraussetzungen);
ð Kosten der Gegenseite, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind;
ð Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Gutachter;
ð Kosten eines eigenen Sachverständigen (teilweise);
ð eigene Reisekosten zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hat;
ð Strafkautionen (begrenzt).
Wartezeiten
Normalerweise ist eine Wartezeit von 3 Monaten einzuhalten. Der Versicherer bietet folglich nur für die Fälle Versicherungsschutz, die nach dem Ablauf von 3 Monaten seit Versicherungsbeginn eintreten.
Stichtag für den Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Tag, an dem sich die Rechtslage verändert hat. Sollte in einem konkreten Fall bereits ein Schriftwechsel geführt worden sein, hat sich mit Beginn des Schriftwechsels die Rechtslage verändert. Ihre Rechtsschutzversicherung muß somit mindestens 3 Monate vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sein, damit für diesen Vorfall Versicherungsschutz besteht.
Keine Wartezeit gilt u. a. für den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Straf-Rechtsschutz und den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Besonderheiten
Da die Deckungsfrage im Schadenfall schnell zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Ihnen führen kann, ist in den Bedingungen der Streitfall geregelt. Allerdings ist auch diese Regelung von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Es sind hier drei Formen zu nennen:
Schiedsgutachten: Verfahren, welches anläuft, wenn im Rechtsschutzfall die Übernahme der Kosten beantragt wird, der Versicherer aber nicht davon überzeugt ist, dass der geplante Rechtsstreit zum Erfolg führen kann. In einem solchen Fall lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab. Es kommt zum Schiedsgutachten. Einem unabhängigen Gutachter wird der Fall vorgetragen – dieser schätzt die Erfolgsaussicht. Glaubt dieser an den Erfolg, übernimmt der Versicherer die Prozeßkosten – andernfalls werden die Kosten nicht übernommen und der Versicherte zahlt i.d.R. 50% der Schiedsgutachterkosten.
Stichentscheid: Früher üblich (heute noch bei wenigen Anbietern möglich) – konnte der eigene Anwalt mit einem sogenannten Stichentscheid verbindlich festlegen, dass der Versicherer das Prozessrisiko (also die Kosten) zu übernehmen hat. Aus unserer Sicht ein Vorteil – der allerdings eine höhere Prämie zur Folge hat.
Es gibt noch die Mischform, dass zuerst ein Stichentscheid und erst wenn gar keine Einigung möglich ist, das Schiedgutachten durchgeführt wird. Hier übernimmt der Versicherer im Falle eines Schiedgutachtenverfahrens auch sämtliche anfallenden Kosten.
Die Spezial-Rechtsschutzversicherung
Wie wir anfangs bereits erwähnten, ist das Angebot der Versicherer teilweise sehr unübersichtlich. Fast jeder Versicherer bietet seinen Spezialrechtsschutz an, der sich im Deckungsumfang vom Angebot des Konkurrenten unterscheidet. Für die meisten Anbieter gilt allerdings, daß die SpezialRechtsschutz-Policen einen teilweise erheblich erweiterten Versicherungsumfang bieten.
Eine Spezialpolice könnte wie folgt aussehen:
Versichert ist der Verkehrs-Rechtsschutz für alle zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeuge sowie alle auf den Inhaber und auf den Ehegatten zugelassenen privaten Fahrzeuge und zwar unabhängig von ihrer Zahl.
Ebenfalls enthalten ist ein Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz für das selbst genutzte gewerbliche Objekt und die selbstgenutzte Wohnung, respektive das Einfamilienhaus.
Komplettiert wird das Paket durch den
Familien-Rechtsschutz des Inhabers und
natürlich den Firmen-Rechtsschutz.
Beachten Sie jedoch bitte, daß bei den meisten Spezialrechtsschutz-Policen in der Regel eine Selbstbeteiligung von mindestens € 125 je Versicherungsfall enthalten ist.
Grundsätzlich sollten Gewerbetreibende oder Freiberufler, die eine Rechtsschutzversicherung für sich in Erwägung ziehen, in jedem Fall prüfen, ob solch ein komplettes Paket nicht preiswerter als eine individuell zusammengestellte Police ist.
Ihre privaten Rechtsschutzversicherungen...
...können Sie normalerweise, soweit Sie nicht ohnehin an einer Spezialpolice interessiert sind, in den Firmenvertrag integrieren. Zusätzliche Informationen zur privaten Rechtsschutzversicherung finden Sie in unserem separat erhältlichen Merkblatt.
Ist die Firmen-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen?
Festzuhalten bleibt, daß sich der Versicherungsschutz nur auf einen eingeschränkten Teil des Bedarfes bezieht. Kostenintensive Gefahren wie z.B. Zivilgerichts- oder Verwaltungsgerichtsstreitigkeiten werden im Regelfall von der Versicherung nicht erfaßt. Auch sind die Kosten für Mahnverfahren nicht abgedeckt. Andererseits kann ein versichertes Straf- oder Arbeitsgerichtsverfahren recht teuer werden. Sie sollten daher anhand Ihrer betrieblichen Verhältnisse und "Gefahren" sorgsam prüfen, ob für Sie der Abschluß einer Firmen-Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.