fairkonzept

FINDE:

Sach- versicherung

   II. Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage bzw. Solaranlage

Zur Absicherung Ihrer Investition gibt es mehrere Alternativen, die im folgenden näher erläutert werden. Wichtig ist die Unterscheidung, gegen welche Risiken Sie Ihre Photovoltaikanlage versichern wollen und ob eventuell die Anlage in eine bestehende Versicherung mit eingeschlossen werden kann.

 

Versicherung im Rahmen einer bestehenden Wohngebäude­­versicherung

 

In der Regel besteht für jedes Wohngebäude eine Versicherung gegen die Risiken Feuer, Leistungswasser, Sturm und Hagel. Die Photovoltaikanlage kann in diese Versicherung mit eingebunden werden, wenn die installierte Photovoltaikanlage ein Bestandteil des Wohngebäudes wird. Auch bei angemieteten Dächern besteht die Möglichkeit, die Anlage in die Gebäudeversicherung mit einzuschließen. Sprechen Sie auch hier mit dem Gebäudeversicherer und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.

 

PRAXIS-TIPS

 

·    Die Werterhöhung des Gebäudes ist dem Versicherer zu melden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß der Versicherer die Installation einer Photovoltaikanlage als Risikoerhöhung für das ganze Haus ansieht und eine Erhöhung der Gebäudeprämie vorschlägt. Hier besteht die Möglichkeit, über die Höhe zu verhandeln.

·    Falls die Anlage nicht auf dem eigenen Gebäude steht, muß die getrennte Eigentümerschaft offengelegt werden.
Außerdem sollte hier auf jeden Fall geprüft werden, welche Risiken über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind und ob auch keine Unterversicherung vorliegt. Sonst kann es passieren, daß der Eigentümer der Anlage seine Photovoltaikanlage nur abgesichert glaubt, im Schadenfall seine Ansprüche aber nur zum Teil ersetzt bekommt. Die gleiche Problematik besteht auch, wenn der Hauseigentümer z.B. seine Versicherungsprämie nicht gezahlt hat und die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei bleibt.

 

Versicherungsumfang im Rahmen einer Gebäudeversicherung:

 

Schäden an der Anlage, verursacht durch:
·   
offenes Feuer, direkten Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und
Leitungswasser,

·    Überspannungsschäden (in begrenztem Umfang) - je nach Versicherer.

 

JTIP: Falls Sie sich für diese Version entscheiden, vereinbaren Sie bitte mit dem Versicherer, daß Überspannungsschäden bis zum vollen Wert der Anlage mitversichert sind.

 

Leistung:


Ersetzt wird der Schaden zum gleitenden Neuwert.

Was bedeutet das?

  ·    Beim Totalschaden bekommen die Geschädigten eine vergleichbare, neuwertige Anlage.

  ·    Beim Teilschaden übernimmt der Versicherer die entsprechenden
Reparaturkosten.

 

Wird die Anlage auf einem Dach eines Geschäftsgebäudes installiert, gelten andere Versicherungsbedingungen als bei einem privat genutzten Gebäude. Wir beraten Sie gerne.

 

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen

 

Versicherungsumfang:

Es besteht Versicherungsschutz für unvorhergesehene Schäden durch:

·      Brand, Explosion, Implosion, Schmoren, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Wasser, Feuchtigkeit,

·      Einbruch-Diebstahl, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt,

·      Kurzschluß, Überspannung, Induktion, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung

·      Naturgewalten (Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm, Frost, Feuchtigkeit und Regen),

   ·    Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

 

Leistung:

 

Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten und zwar ohne Abzüge (Neu für Alt).

Außerdem gehören dazu: Bergungs- und Aufräumkosten

Im Totalschaden wird unabhängig vom Alter der Anlage der Neuwert der Anlage ersetzt.

 

Beitragsfrei mitversichert ist ein Ausfallversicherung auf Grund der o.g. Gefahren bis 6 Monate bzw. 12. Monate. In den Sommermonaten erhalten Sie idR eine höhere Erstattung als in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsmonaten. Die Summen sind maximiert auf die Kapazitätsgrenze.

 

  Welches Konzept ist das richtige?

 

Bei der Frage, welche Absicherung für Sie am günstigsten ist, beraten wir Sie gerne.

Die Ursachen eines Schadens können von Montagemängeln, Sachbeschädigungen, Diebstahl bis Feuer, Sturm und Erdbeben reichen.

 

Wir empfehlen unseren Kunden - insbesondere Betreibern von Anlagen auf angemieteten Dächern - eine sogenannte

 

„Allgefahrendeckung“,

 

bei der alle unvorhersehbaren Schäden abgesichert sind.

 

Eine detaillierte Berechnung Ihrer „PHOTOVOLTAIK-VERSICHERUNGEN“ erhalten Sie bei der FAIR konzept GmbH.

 

 

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