fairkonzept
private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen bieten für den Versicherungskunden unterschiedliche Tarife zur Absicherung an.
Wir unterscheiden zwischen der Krankenvollversicherung fund den Krankenzusatzversicherungen.
Die Krankenvollversicherung ist für
Personen möglich, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Angestellte sind prinzipiell pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Übersteigen Sie als AngestellteR die Versicherungspflichtgrenze von zur Zeit 3750 € drei Jahre lang, dann können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Beamte werden grundsätzlich über die Vorsorge des Arbeitgebers mindestens zu 50% im Krankheitsfall versorgt. Beamte haben die Möglichkeit, den offenen Anteil über eine private Versicherung abzudecken.
Selbständige und Freiberufler können mit Beginn Ihrer Selbständigkeit in die private Krankenversicherung wechseln, da Sie nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Weitere Informationen zu Krankenvollversicherung
Die
Krankenzusatzversicherung kann von allen gesetzlich versicherten Personen
abgeschlossen werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Lücken
der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu
minimieren. Wir unterscheiden:
ambulante Ergänzungsversicherung, stationäre Zusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Kurzusatzversicherung etc.
Weitere Informationen zu Krankenzusatzversicherungen