fairkonzept

FINDE:

nicht versichert

   Welche Schäden sind nicht versichert?

 

Nicht alles deckt die Hausratversicherung. Beispielsweise sind Überspannungsschäden nicht zwangsläufig versichert. Auch kümmert sich der Versicherer nicht um Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. bei unverschlossener Tür) und um Wasserschäden, die durch Niederschläge oder durch Grund- und Hochwasser entstehen. Schäden durch Kriegsereignisse, Erdbeben und Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, wie auch Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

Was zunächst ausgeschlossen ist, kann (wie so oft bei Versicherern) gegen eine zusätzliche Prämie wieder eingeschlossen werden, wie z.B.:

 

> Überspannungsschäden durch Blitz

> Wasser aus Aquarien, Wasserbetten oder Ähnlichem

> Diebstahl von Hausrat aus verschlossenem KFZ

> Einfacher Fahrraddiebstahl (siehe hierzu separate Info)

> Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen)

 

Die Versicherer bieten hierzu unterschiedliche Konzepte (vom Grundschutz mit einer Selbstbeteiligung bis hin zu sogenannten „Luxustarifen“ mit den o.a. Einschlüssen) oder den Einschluß einzelner Risiken gegen eine Zusatzprämie.

Achten Sie in allen Fällen darauf ob die Mehrprämie bzw. der Luxustarif sinnvoll und zweckmäßig ist. In den meisten Fällen erweist sich ein Basisschutz (im Hinblick auf die tatsächlichen Risiken) als ausreichend.

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