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    Unfallversicherung

Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Selbst wenn die meisten Unfälle glimpflich abgehen, bedeutet ein schwerer Unfall für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich beispielsweise durch eine Unfallversicherung schützen.

Erlauben Sie uns aber, einleitend zu fragen, aus welchem Motiv Sie die Unfallversicherung abschließen möchten? Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vielleicht die sinnvollere Wahl? Oder eine Kombination aus beiden Sparten?

Am Ende dieses Merkblattes gehen wir auf diese Problematik genauer ein. Lassen Sie uns zunächst den Deckungsumfang der Unfallversicherung erläutern.

 

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?

„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Soweit der Text aus den Versicherungsbedingungen (AUB).

Unfälle geschehen blitzschnell: Ein Treppensturz, der Sturz von der Leiter oder ein Überfall mit Verletzungsfolge - dies alles, und mehr, fällt unter den Versicherungsschutz.

 

Welche Leistungen sind versicherbar?

Invaliditätsentschädigung: Haben Sie im Anschluß an einen Unfall nach Ablauf eines Jahres Ihre volle körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit noch nicht wiedererlangt, besteht Anspruch auf die hierfür vereinbarte Versicherungssumme. Voraussetzung hierfür ist, daß es sich um eine dauernde Beeinträchtigung handelt.

Bei einer Teilinvalidität wird eine dem Grad der Invalidität entsprechende Leistung - ggf. bemessen an einer sog. Gliedertaxe - fällig. Üblicherweise erhalten Sie die Leistung als einmalige Entschädigung.

Für Heilberufe und Musiker gibt es spezielle, dem Berufsbild enstprechenden, Gliedertaxen, da z.B. ein Pianist wie auch ein Chirurg bei Verlust (Totalverlust oder Verlust der Funktionsfähigkeit) des Daumens wesentlichere Einschränkungen in der Ausübung des Berufes erfährt.

 

Unfallrente: Die Leistung kann vertraglich auch als Rentenleistung fixiert werden. Man erhält dann (ähnlich der Berufsunfähigkeitsrente) ab einem Grad von 50%iger Invalidität (hier immer nur nach einem Unfall und nicht wie bei Berufsunfähigkeit auch krankheitsbedingt) die versicherte Rente ausgezahlt.

 

Todesfallschutz: Für den schlimmsten aller Fälle bietet die Unfallversicherung eine Todesfalleistung. Sie wird fällig, wenn der/die Versicherte bei einem Unfall oder innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls stirbt.

Beachten Sie, daß eine Invaliditätsentschädigung (s.o.) innerhalb eines Jahres nur bis zur Höhe der Todesfallsumme beansprucht werden kann (falls das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen ist). Daher sollten Sie die Todesfallsumme ausreichend hoch bemessen, um in dieser Übergangszeit liquide zu sein.

 

Übergangsentschädigung: Die für diese Position vereinbarte Summe wird fällig, wenn Sie sechs Monate nach einem Unfall fortdauernd zu mehr als 50 % in Ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind.

 

Tagegeld: Für jeden Tag unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit wird der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Bei teilweiser Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit wird entsprechend gemindert. Das Tagegeld wird für maximal ein Jahr gezahlt.

 

Bergungskosten: Diese sind Aufwendungen für Such- und Rettungsaktionen.

 

Krankenhaustagegeld: Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen müssen, erhalten Sie für jeden Krankenhaustag das vereinbarte Tagegeld. Dieses wird für maximal zwei Jahre bezahlt.

 

Genesungsgeld: In Zusammenhang mit dem versicherten Krankenhaustagegeld können Sie ein Genesungsgeld versichern, das im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt abgestuft bis zu einer Dauer von 100 Tagen gezahlt wird.

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