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Rechtsschutzversicherung

   Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung hat ebenso viele Anhänger wie Gegner. Die einen vertreten die Auffassung, dass heutzutage kein Prozess mehr ohne die Hilfe von Rechtsschutzversicherungen geführt werden kann, da das Kostenrisiko zu hoch sei. Die anderen behaupten, daß die Versicherung ohnehin nur benötigt wird, wenn ein Prozeß verloren wird, da bei einem gewonnenen Prozeß der Gegner die Kosten übernehmen muss. Ferner gäbe es Verbraucherzentralen und andere Verbände, die einem ggf. mit Rat und Tat zur Seite stehen. Entscheiden Sie aber selbst:

 

Was ersetzt der Rechtsschutzversicherer?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Inter­essen notwendig sind.

Das sind vor allem:

- die Kosten Ihres Anwalts nach der gesetzlichen Gebührenordnung;

- die Gerichtskosten einschl. Zeu­gengelder, Kosten für einen vom Gericht herangezogenen Sachverständigen sowie

 

Vollstreckungs­kosten;

- die Kosten Ihres Gegners, soweit Sie diese zu tragen haben;

- Strafkaution im Ausland, die Sie aufwenden müssen, um von einer Inhaftierung freizukommen.

 

Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie allerdings selbst zahlen.

 

Der Rechtsschutz gilt in ganz Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira.

 

Welche Lebensbereiche können ver­sichert werden?

Rechtsschutz gibt es für Sie als Pri­vatperson, für Berufstätige und Kraft­fahrer.

Sofern Sie einen Verkehrs- oder Fahr­zeug-Rechtsschutz mit Fußgänger-Rechtsschutz auch für die Familien­angehörigen abgeschlossen haben, gilt dieser Fußgänger-Rechtsschutz nicht nur für Sie, sondern auch für den Ehepartner und die minder­jährigen Kinder und schließt darüber hinaus das Risiko als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträ­dern, Fahrrä­dern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträ­dern ein.

Der private Bereich wird durch den Familien-Rechtsschutz abgesichert. Für Arbeitnehmer umfaßt dieser Fa­milien-Rechtsschutz auch den berufli­chen Bereich (Arbeits-Rechtsschutz). Den beruflichen Bereich können Senioren gegen Prämiennachlass aussschließen. Auch für Singles gibt es spezielle Angebote mit entsprechenden Rabatten.

Der Rechtsschutz für Grundstücksei­gentum und Miete ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert wer­den kann.

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