fairkonzept

FINDE:

Tierhalter

Tierhalterhaftpflicht 

"das liebe Haustier"

   Nach dem Gesetz haften Sie für Schäden, die ein von Ihnen gehaltenes Tier anrichtet. Dabei ist es im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung belanglos, ob Sie an dem von dem Tier verursachten Schaden ein Verschulden trifft. Selbst wenn Sie einen Hund straff an der Leine halten und er beißt trotzdem den Briefträger, müssen Sie dafür geradestehen.

 

Haustiere, wie z.B. Katzen, Karnickel und Goldfische sind über die normale Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dagegen müssen Sie für Hunde eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

 

Auch für Pferde gilt eine Sonderregelung: Wenn Sie auf dem nachbarlichen Bauernhof ein fremdes Pferd reiten und dabei einen Schaden an einer dritten Person oder Sache anrichten, ist dieser Schaden über Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Sollten Sie selbst ein Pferd besitzen, benötigen Sie hierfür separaten Versicherungsschutz.

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