fairkonzept

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Progression

   Was bedeutet Progeression?

Wir sagten bereits, daß die Unfallversicherer die Leistung im Invaliditätsfall an einer sogenannten Gliedertaxe bemessen. Eine Gliedertaxe finden Sie im Anhang. Nach dieser Gliedertaxe erhalten Sie beispielsweise bei dem Verlust beider Augen 100 % der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Progression bedeutet nun, daß anstatt der genannten 100 % ein höherer Prozentsatz ausgezahlt wird. Manche Versicherer bieten beispielsweise eine 350 %ige Progression an: anstatt der 100 %igen Leistung werden 350 % ausgezahlt. In Mark und Bein bedeutet das: bei einer vereinbarten Invaliditätsleistung von 100.000 € zahlt der Versicherer 350.000 € an Sie aus.

Apropos Bein: Bei einer nicht 100 %igen Invalidität, also beispielsweise beim Verlust eines Beines unterhalb des Knies, ersetzt der Versicherer 50 % der vereinbarten Summe. Bei der 350%igen Progression erhöht sich dieser Satz auf 100 %.

 

So toll die Progressionsregelung auch klingt, einen Haken hat sie und Sie sollten diesen vor Abschluß der Versicherung kennen: bei mehr als 90 % aller Unfälle liegt der Invaliditätsgrad unter 25 %.

 

Das heißt, die Progressionsregelung kommt in diesen Fällen nicht zum Zuge, da sie erst bei 25 % beginnt. Andererseits sind Sie sicherlich ebenso der Meinung, daß die Unfallversicherung in erster Linie im „Katastrophenfall“ eintreten soll. Und bei diesem sind Sie über die Progressionsstaffel besser abgesichert.

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