fairkonzept

FINDE:

nicht versichert

   Was ist nicht versichert?

Daß bei Unfällen durch Kernenergie kein Versicherungsschutz besteht, dürfte niemand verwundern. Die Versicherer schätzen das Risiko der Kernenergie schon seit langem realistisch ein. Auch Unfälle infolge von Geistes- oder Bewußtseinsstörungen (auch durch Trunkenheit) befreien den Versicherer von seiner Leistungsverpflichtung.

 

Ferner sind Unfälle infolge vorsätzlicher "Selbstbeschädigung" oder Selbstmord bzw. Selbstmordversuch und Unfälle durch Kriegsereignisse oder durch aktive Beteiligung an inneren Unruhen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Unfälle, die Sie beim Ausüben gefährlicher Sportarten, wie Fallschirmspringen, Segelfliegen, Drachensegeln, Auto- und Motorradrennen, erleiden, fallen nur dann unter den Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Versicherer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Das gilt auch, wenn Sie gefährlichen Hobbys nachgehen (z.B. Raubtierhaltung).

 

Daß sich Verbrechen in der Regel nicht auszahlen, ist kein Geheimnis. Sollten Sie bei der Ausführung einer vorsätzlichen Straftat einen Unfall erleiden (Ihnen fällt beispielsweise der geklaute Geldschrank auf den großen Zeh), besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz. Auch der beim Versuch einer vorsätzlichen Straftat erlittene Unfall ist nicht versichert.

 

Von Vergiftungen sind die Unfallversicherer in der Regel ebenfalls nicht begeistert. Daher sind Vergiftungen infolge der Einnahme von festen oder flüssigen Stoffen durch den Schlund bei den meisten Versicherern nicht versichert.

Was ist sonst noch zu beachten?

 

Einige Versicherer schließen Teile der oben genannten Ausschlüsse wieder in den Versicherungsschutz ein. Wir bieten Ihnen hierzu diverse Gruppenverträge an.

Einen Berufswechsel oder die Einberufung zum Wehrdienst müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

Unfälle mit Todesfolge sind dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Die Meldung soll telegrafisch erfolgen.

zum Seiten Anfang