fairkonzept

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...mehr fürs Haus

In der oben dargestellten Wohngebäudeversicherung sind Glasscheiben nur gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel mitversichert. Einfaches „Kaputtgehen“ dagegen nicht. Hierfür gibt es die spezielle

 

· Wohngebäude-Glasversicherung
Hier leistet der Versicherer Ersatz für alle Scheiben durch Zerbrechen (Bruch). Nicht dagegen für Schäden durch Zerkratzen o. ä. Hier gibt es viele verschiedene Formen, z. B. alle Außenscheiben, alle Außen- und Innenscheiben, Mitversicherung von Wintergärten u.a.

 

Aber haben Sie z. B. auch an den Heizöltank im Keller gedacht? Wenn dieser ausläuft oder undicht wird, sind Sie für den Umweltschaden haftpflichtig. Wenn z. B. durch auslaufendes Öl das Grundwasser verschmutzt wird, kann das eine teure Sache werden. Eine normale Privathaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus. Hier haftet nur eine

 

· Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Hier wird unterschieden zwischen ober- und unterirdischen Tanks und die Prämie richtet sich auch nach dem Fassungsvermögen, denn ein kleiner Tank ist weniger „gefährlich“ als ein großer.

Und zu aller Letzt noch die

 

· Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Egal, ob Sie Ihr Haus selbst bewohnen oder es vermietet haben, Sie haben s. g. Verkehrssicherungspflichten. So z. B. bei Schnee die Schneeräumungspflicht, oder denken Sie an die s. g. „Dachlawinen“. Nach dem Gesetz haften Sie in unbegrenzter Höhe für Schäden, die ein anderer durch Sie erleidet. Also auch, wenn durch Ihr Verschulden jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt. Wenn Sie allein in Ihrem Haus wohnen, dann haftet Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Schäden. Wenn Sie allerdings eine Einliegerwohnung oder auch eine größere Wohnung vermieten oder auch unentgeltlich überlassen oder Sie gar das Haus ganz vermietet haben, dann haften Sie zwar immer noch für Ihr Eigentum, aber Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt diesen Bereich nicht mehr ab. Sie müssen dann entweder Ihre Privathaftpflichtversicherung (im Falle der Einliegerwohnung) erweitern oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen, um für diesen Bereich Versicherungsschutz zu haben.

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