fairkonzept
· Verkehrs-Rechtsschutz
...wenn Sie Ärger mit Ihrem Kfz haben, z. B. bei einem Kaufvertrag oder einem Reparaturauftrag
...wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht um Ihren Führerschein geht.
· Schadenersatz-Rechtsschutz
...wenn Sie eigene Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen wollen. Für die Abwehr solcher Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
· Straf-Rechtsschutz
...wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, in einem Bußgeld- oder einem Disziplinarverfahren verteidigen müssen.
· Arbeits-Rechtsschutz
...wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis kommt.
· Sozialgerichts-Rechtsschutz
...wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muß, weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet. Versicherungsschutz besteht allerdings erst ab dem gerichtlichen Stadium, also nicht bereits im Widerspruchsverfahren.
...wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Angaben, z. B. Gebühren, Zölle, ein Prozess vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird.
· Beratungs-Rechtsschutz
...wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des deutschen Familien- und Erbrechts lediglich beraten lassen. Sollte eine Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch den Anwalt erfolgen, liegt keine Beratung mehr vor und der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend.
· Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
...wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z. B. aus einem Kaufvertrag etc.
· Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
...wenn Sie Ihre Interessen als Immobilieneigentümer oder als Mieter behaupten müssen, z. B. bei Mieterhöhungen oder Kündigungen.