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Selbständige Freiberufler

Selbständige und Freiberufler

Krankenvollversicherung für Selbständige und Freiberufler

   Krankenvollversicherung für Selbständige und Freiberufler

 

   

Selbständige und Freiberufler können mit Ihrer Existenzgründung sofort in die private Krankenversicherung wechseln. Bleiben Sie zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden und in die private Krankenversicherung wechseln.

 

Selbständige und Freiberufler tragen immer die Gesamtkosten einer Krankenversicherung, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Prämie nach dem Einkommen berechnet. Der Kunde muss jedes Jahr der Krankenversicherung die Bilanz oder Einnahmen Überschuß-Rechnung vorlegen, da der Gewinn als Grundlage zu Prämienberechnung herangezogen wird.

Im Gegensatz dazu wird in der privaten Krankenversicherung die gewünschte Leistung und das Eintrittsalter sowie Mann oder Frau zur Grundlage der Prämienberechnung. Die Höhe des Einkommens aus der Selbständigkeit spielt bei der Berechnung keine Rolle.

 

Die Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind sehr unübersichtlich. Nicht nur die gewünschten Leistungen sondern auch ob und wie hoch Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wollen, entscheidet über die Prämienhöhe der Versicherung.

Gerne berechnen wir Ihnen hier verschiedene Modelle. Wenn Sie uns den beigefügten Fragebogen ausgefüllt zurücksenden, können wir Ihnen angemessene und solide Versicherer empfehlen.

 

   Fragebogen zur Krankenvollversicherung für Selbständige und Freiberufler

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