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Referendare Beamte

Refereandare Beamte

ReferendarInnen BeamtInnen VikarInnen

   Krankenvollversicherung für Referendare - Beamte - Vikare

 

Beamte sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dies ist der wesentliche Unterschied zu den Angestellten. Darüber hinaus hat der Staat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht. Dies bedeutet, dass sich der Staat an den Kosten der Krankheiten zu 50% beteiligt, bei Eheleuten zu 70% und bei Kindern zu 80%.

 

Die jeweils restlichen Kosten können Beamte über eine private Krankenversicherung abdecken. Hierfür werden spezielle Tarife von verschiedenen Versicherern angeboten.

 

Im Gegensatz zu den anderen Interessenten (Angestellte und Selbständige) einer privaten Krankenversicherung, raten wir Beamten in jedem Fall die private Krankenversicherung der gesetzlichen Versicherung vorzuziehen.

Dies hat verschiedene Gründe:

a)     Bleibt der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung, so muß hier der Beitrag vom Kunden allein getragen werden, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht zu 50% an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

a)     Auch mit Vorerkrankungen hat der Beamte innerhalb der ersten 2 Monate nach Verbeamtung das Recht in eine private Krankenkasse zu wechseln. Es gibt einige Versicherer, die einen sog. Kontrahierungszwang haben. Mit max. 30% Zuschlag - bei schweren Vorerkrankungen – bekommen Sie eine private Krankenversicherung.

b)     Kinder können zu einem kleinen Beitrag Top versichert werden, da Sie zu 80% durch die Beihilfe gefördert werden.

c)     Schon in der Referendarzeit können Sie sehr günstige Tarife abschließen und erwerben so das Recht auch als Beamte gut versichert zu bleiben.

 

Um Ihnen die Leistungen und Möglichkeiten genau darstellen zu können, hilft uns der beigefügte Fragebogen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

Zum Herunterladen: ein Fragebogen und ein Handbuch mit allen wesentlichen Informationen für ReferandarInnen.

 

  Angebotsanfrage für eine Krankenversicherung für Referendare und Beamte

 



  Handbuch für ReferendarInnen - BeamtInnen und Vikare

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