fairkonzept

FINDE:

Haftpflicht für Solaranlagen

   Haftpflichtversicherung für Solar- und Photovoltaikanlagen

I.            Die Haftpflichtversicherung

 

Diese Versicherung ist sehr wichtig (Ausnahme: Einfamilienhaus mit Photovoltaik- oder Solaranlage – hier sind Sie über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert). Die Haftpflichtversicherung für Photovoltaik- und Solaranlagen deckt Ansprüche aus Personen- und Sachschäden, die eventuell im Zusammenhang mit dem Betrieb entstehen können (z.B. ein Kurzschluß der Anlage verursacht ein Feuer und es entstehen Gebäudeschäden; ein Teil der Anlage fällt vom Dach und verletzt einen Passanten). Unter Umständen wehrt diese Versicherung auch unbegründete Ansprüche ab. Insofern kann man diese Versicherung auch als passive Rechtsschutzversicherung verstehen.

 


Versicherungsumfang:

Versichert ist:

·    die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen im Zusammenhang stehen.

·    die gesetzliche Haftpflicht des Betreibers für das Betriebsstättenrisiko einschließlich der Umweltbasishaftung

Leistung:

 

·    Prüfung von Schadenersatzansprüchen und Abwehren von eventuell unberechtigten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz),

·    Entschädigung berechtigter Schadenersatzansprüche,

·    Begleichung evtl. notwendiger Gutachter- und Gerichtskosten,

 

  TIP:   Besteht schon eine Haftpflichtversicherung für das Gebäude, können Sie versuchen, die Haftungsrisiken aus dem Betrieb der Anlage in die bestehende Versicherung mit einzuschließen. Aber: Mieten Sie fremde Dächer zum Betreiben der Photovoltaikanlagen an, müssen Sie auf jeden Fall eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.


 

Denken Sie außerdem daran, daß ausreichender Versicherungsschutz auch während der Bauphase vorhanden ist (Haftpflichtversicherung des Installationsbetriebes, Bauherrenhaftpflichtversicherung). Diese Absicherung ist eventuell auch in einer bestehenden Privaten Haftpflicht- bzw. Gebäudehaftpflichtversicherung mit abgedeckt. Fragen Sie uns.

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